Aktivmitgliedschaft
Eine Aktivmitgliedschaft ist für Personen mit und ohne vorhandener körper-, sinnes- und / oder geistigen Beeinträchtigung möglich:
a) Das 16. Altersjahr muss vollendet sein;
b) Wenn die Zustimmung mindestens eines Elternteils oder des Inhabers der elterlichen Sorge vorliegt, ist eine Mitgliedschaft vor Vollendung des 16. Altersjahrs möglich.
Passivmitgliedschaft
Eine Passivmitgliedschaft kann jede juristische und jede volljährige Person erwerben, die bestrebt ist, den Verein in seinen Zielen zu unterstützen:
a) Sie leisten den jährlichen Mindestbeitrag;
b) Das Passivmitglied hat an der Generalversammlung kein Stimm- und Wahlrecht.